Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzvorgaben des europäischen AI Acts im Zusammenhang mit der Verwendung von Künstlicher Intelligenz. Sie betreffen unter anderem die Kennzeichnung KI-generierter oder -bearbeiteter Inhalte. Sofern mit KI generiert oder überarbeitet, müssen Bilder, Audios oder Videos als solche gekennzeichnet werden. Als Bildungsmedienverlag ist deshalb entscheidend, nachvollziehbar zu machen, wo und wie KI zum Einsatz kommt. Einige Antworten dazu in eigener Sache.
Für den Ernst Klett Verlag ist Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein zentraler Grundsatz, denn Bildungsmedien tragen eine besondere Verantwortung. Ihre Inhalte müssen fachlich und didaktisch verlässlich sein, ihre Entstehung nachvollziehbar bleiben und kreative Leistungen angemessen geschützt werden. Die Transparenzpflicht des AI Acts macht aber auch deutlich, dass die Inhalte, die von Menschen erstellt werden, deutlich von KI-generierten Inhalten unterschieden werden. Den Risiken, die von KI-generierten Inhalten ausgehen können, steht der hohe Wert menschlicher kreativer und intellektueller Leistung gegenüber, die es für den Verlag als dessen Basis zu schützen gilt.
Wie nutzt der Ernst Klett Verlag Künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz nutzen wir zum einen als unterstützendes Werkzeug in internen Arbeitsprozessen. Zum anderen setzen wir KI gezielt ein, um Bildungsmedien didaktisch sinnvoll um neue Funktionen und Anwendungen zu erweitern. Beispiele können ein Chat zu den Lehrwerksinhalten, die Erstellung von Stundenentwürfen oder ein integriertes Korrektur-Tool sein.
Entscheidend ist dabei für uns die Qualität: Die Grundlage für KI-generierte Antworten und Hilfestellungen bilden stets unsere fundierten Lehrwerke selbst und damit ihre fachlich und didaktisch geprüften Inhalte. Die Inhalte unserer Bildungsmedien werden nur innerhalb fest definierter technisch und vertraglich abgesicherter KI-Modelle oder Systeme genutzt. Eine Nutzung oder Weitergabe der Inhalte außerhalb dieser Strukturen, etwa zum Training generativer KI-Modelle ist damit gänzlich ausgeschlossen.
Die menschliche intellektuelle und kreative Leistung unserer Vertragspartner (wie u.a. Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren) bleibt somit stets geschützt. Zugleich wird damit das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden in die Qualität und Verlässlichkeit unserer Bildungsmedien weiter gestärkt.
Welche Rolle spielen menschliche kreative Leistungen künftig in Bildungsmedien?
Die enge Zusammenarbeit unserer Redaktionen mit Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren sowie weiteren Kreativpartnern bleibt für uns die wesentliche Grundlage hochwertiger Bildungsmedien. Ihre fachlich didaktische und gestalterische Expertise prägt die Konzeption, Qualität und den Charakter unserer Angebote. Kreative Arbeit erschöpft sich für uns nicht in der Produktion einzelner Texte, Bilder oder Audios, sondern ist Teil eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses. KI kann diese Arbeit an einzelnen Stellen unterstützen sowie Bildungsmedien um neue Funktionen und Anwendungen ergänzen. Sie dient dabei aber stets als assistierendes Mittel, sowohl in der Herstellung wie auch als Ergänzung unserer Bildungsinhalte. Die Verantwortung für unsere Bildungsmaterialien sowie auch die Rechte an ihnen, bleibt bei den beteiligten Menschen.
Werden Bilder oder Aufgaben aus den Bildungsmedien des Ernst Klett Verlags zum Training generativer KI eingesetzt?
Nein. Wir verwenden Werke unserer Kreativpartner nicht, um generative KI-Modelle oder Systeme zu trainieren und daraus z.B. neue Bilder zu erzeugen.
Wie schützen wir die Rechte unserer Kreativpartner in Zeiten von KI?
Der Einsatz neuer Technologien verändert auch die technischen Anforderungen an Bildungsmedien. Gleichzeitig bleibt für uns maßgeblich, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nur für klar definierte Zwecke verwendet werden. Mit geeigneten technischen Verfahren wie das RAG-Verfahren, können wir unsere Inhalte gezielt vor der vertragswidrigen Nutzung durch Dritte schützen. Die Inhalte unserer Bildungsmedien werden daher nur dort verwendet, wo es für die interne Bearbeitung oder die dafür vorgesehene Nutzung in Produkten notwendig ist.
