Sprache und Schrift müssen geschlechtersensibel sein. Doch der Teufel steckt im Detail: Ist ein Sternchen, ein Doppelpunkt oder Gap die Lösung? Oder gibt es Klügeres? Und was ist mit dem dritten Geschlecht? Über Toleranz in der Sprache und wie ein Bildungsmedienverlag damit umgeht.
Paula und Pauline sind Freundinnen. Die beiden 17-Jährigen besuchen eine weiterführende Schule in Nordrhein-Westfalen. Sie teilen viele Ansichten. Doch beim Gendern gehen ihre Meinungen auseinander. Pauline fühlt sich nicht diskriminiert, wenn ihr Lehrer von Schülern spricht – auch wenn sie es persönlich gut fände, wenn die Rede von Lernenden wäre, „weil dann auch alles, was es über weiblich und männlich hinausgehend gibt, auch berücksichtigt wird.“
Doch soweit wie Paula möchte sie nicht gehen. Sie tritt in die Fußstapfen ihrer Mutter, die sie von klein auf daran erinnerte, dass sie bitte schön sagen solle, sie wolle Schauspielerin und nicht Schauspieler werden. „Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit fängt bei der Sprache an“, betont sie. Räumt aber ein, dass konsequentes Gendern in der Schriftsprache häufig schwierig umzusetzen sei.
Umstrittene Festlegungen
Mit letztem Argument würde die Schülerin bei Prof. Dr. Peter Schlobinski offene Türen einrennen. Der Sprachwissenschaftler der Uni Hannover ist Vorsitzender der Gesellschaft für Deutsche Sprache. „Natürlich“, sagt er „wäre es respektlos, wenn ich in einem Seminar bei der Begrüßung nur die männliche Ansprache wählen würde.“ Aber, so fügt er gleich hinzu, im Privaten könne jeder sprechen und schreiben, wie er wolle. Schließlich gebe es bislang keine Vorgaben seitens des Rates für deutsche Rechtschreibung. Doch genau deshalb hält es Schlobinski auch für bedenklich, wenn es behördliche Regelungen gebe, die vom Rat nicht abgedeckt seien. Es dürfe nicht sein, dass sich Hannover auf die Schreibweise mit Sternchen, Lübeck dagegen auf den Doppelpunkt festgelegt habe.
Schlobinski weist darauf hin, wie komplex die Umsetzung der sprachlichen Gendergerechtigkeit sei. „Meist werden nur einzelne Wörter, nicht aber das Umfeld gegendert“, sagt er. Vollständig müsse es beispielsweise heißen: „Ein*e neue*r Kolleg*in“. Aufgebläht und nicht adäquat nennt der Linguist das. Ratlos zurückgelassen hat ihn der Abspann einer Fernsehdokumentation. Zwei Männern zugeordnete Vornamen folgten dem Hinweis „Autor*in:“ Handelte es sich also um zwei, die sich als Männer fühlen, die den Beitrag verfasst haben, oder eine Frau und einen Mann oder betrachtet sich eine Person vielleicht als divers? Apropos Öffentlich-Rechtliche Medien: Dort hat sich eingespielt, Gendergerechtigkeit durch eine kurze Pause herbeizuführen. So ist die Rede von Kolleg innen. Richtig aber wäre die Sprachpause nach dem „e“. Schlobinski: „Die gewählte Version geht klar gegen die Silbenstruktur und mir gegen den Strich.“
Korrekt, verständlich, lesbar
Durchaus zufrieden zeigt er sich mit den jüngsten Empfehlungen des Rates zum Gendern. Der hatte Ende März wörtlich mitgeteilt: „Der Rat hat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“ Dafür aber wird unter anderem erwartet, dass geschlechtergerechte Texte sachlich korrekt, verständlich und lesbar sein sollen. Außerdem dürfe geschlechtergerechte Schreibung das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren. Dabei denkt der Rat nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch an „die mehr als zwölf Prozent aller Erwachsenen mit geringer Literalität, die nicht in der Lage sind, auch nur einfache Texte zu lesen und zu schreiben.“
Beharren ist keine Option
Für Bildungsverlage geht es bei der Genderfrage um mehr als eine zum Teil emotionale und ideologisch geführte Debatte. Es geht schlicht um die Frage, was in den Lehr- und Lernmaterialien vorgegeben wird. „Wir können nichts aufnehmen, was vom Rat für deutsche Rechtschreibung nicht abgesegnet ist“, betont Dr. Birgit Lönne, aus dem Programmbereich Deutsch beim Ernst Klett Verlag. „Da werden wir noch einige Zeit etwas umständlicher gendern, d.h. die Sachverhalte breiter verbalisieren müssen, da wir nicht zeichenhaft abkürzen können.“ Der Ernst Klett Verlag hat sich beim Thema Gendern für einen pragmatischen Umgang entschieden. Aufgrund didaktischer Zielsetzungen vermeiden die Redaktionen in der Regel eine Ausdifferenzierung in der Ansprache, d.h. Unterrichts-materialien sprechen die Lernenden in den Aufgaben und Texten direkt an mit „Du“, „Sie“ und „Ihr“ aber auch mit „Schülerinnen und Schüler“ oder „Lernende“. Da wo es fachdidaktisch relevant ist, werden alle Geschlechter angesprochen, damit sich alle gestärkt und wahrgenommen fühlen.
Empfehlungen zum Umgang mit dem generischen Maskulinum hat der Journalist, Coach und Trainer Dr. Christian Sauer zusammengestellt. Er weiß: „Wer Polizisten sagt und alle Polizistinnen und Polizisten meint, spricht grammatisch korrekt.“ Das „aber“ folgt auf dem Fuß: „Aber Sprache ist lebendig und beweglich, also auch die Grammatik. Was richtig ist, stellt sich im Diskurs heraus. Anders gesagt: Mit der Gesellschaft ändert sich auch die Sprache. Deshalb ist das Beharren auf ein grammatikalisch korrektes, generisches Maskulinum für einen liberalen Verlag, zumal einen Lernmedien-Verlag, wahrscheinlich keine Option.“
Er rät zu einem eher praxistauglichen Umgang mit dem Problem, der dazu beiträgt, dass Texte lesbar und verstehbar bleiben und dass sich alle, die gemeint sind, auch angesprochen fühlen. Im Klartext: Er empfiehlt Doppelnennungen (Bürgerinnen und Bürger), Partizip Präsens („Studierende“, „Lehrende“ etc.), das Ausweichen auf genderneutrale Begriffe (Person, Mensch, Lehrkraft, Mitglied) oder auf genderneutrale grammatische Konstruktionen („Wer eine Versicherung abschließt, sollte sich genau informieren“) oder das Verwenden anderer Nomen (Statt „Rat des Arztes“ – „ärztlicher Rat“).
Keine Tatsachen schaffen
Dr. Birgit Lönne weiß um die aktuelle Kompromisslösung, aber auch „dass sich eine dauerhafte und tragfähige Regelung von ,unten`, sprich in der Bevölkerung, entwickeln muss.“ In die gesprochene und geschriebene Sprache müsse alles einfließen – vom Geschlecht, über die Hautfarbe bis etwa hin zur Religion. Es gehe um die Emanzipation von Minderheiten. Dabei mahnt sie zu Geduld. „In Zeiten aufgeheizter Debatten lassen sich schlecht Tatsachen schaffen, die ggf. alsbald von der (sprachlichen) Wirklichkeit überholt werden“, erklärt sie.
Dr. Christian Sauer glaubt dazu: „In der Tat gibt es zunehmend Organisationen, die es mit einer klaren Regelung wie dem Gender-Sternchen versuchen. Lernmedien haben für Schülerinnen und Schüler eine sprachliche Autorität. Was dort steht, muss verlässlich richtig sein. Inwieweit kann und will die Redaktion diese Verantwortung übernehmen? Was ist, wenn der Diskurs sich vom Gender-Sternchen wegbewegt und wieder andere Lösungen eine Zeitlang hoch im Kurs stehen?“
Dieser Diskurs ist nach Ansicht der Linguistin Dr. Gabriele Diewald, Leibniz Universität Hannover, heftig, aber dennoch nicht abkürzbar. Der gesamte Prozess offenbare nicht nur den Sprachwandel, sondern auch den gesellschaftlichen Wandel seit den 70er Jahren. Der Duden habe darauf reagiert, sage nun nicht mehr, wie man es machen müsse, sondern wie es allgemein gemacht werde. Mit Blick auf Schülerin Pauline meint sie: „Die Zahl derer, die das eher locker sehen wie sie, wird geringer werden.“ Trotzdem rät sie: „Bleibt locker und kreativ.“
Autor: Stephan Lüke
Kompakt
In seiner Erklärung vom 26. März 2021 betont der Rat für deutsche Rechtschreibung, dass die Nutzung von Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und anderen verkürzten Zeichen wichtige Kriterien geschlechtersensibler Schreibung nicht erfüllen. Wörtlich heißt es: „Diese Zeichen haben zudem in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen, z.B. als Satzzeichen oder typografische Zeichen oder informatik- und kommunikationstechnische Zeichen. Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt daher die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Deshalb können diese Zeichen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen werden.“