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Der Ernst Klett Verlag fühlt sich für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in allen seinen Wertschöpfungs- und Lieferketten verantwortlich. Unser Handeln basiert auf geltendem Recht, internationalen Standards und eigenen Richtlinien. Wie wir dem Anspruch des Lieferkettengesetzes im Einzelnen gerecht werden, haben wir hier zusammengefasst.

Grundsatzerklärung der Ernst Klett Verlag GmbH zur Achtung der Menschenrechte

Die Ernst Klett Verlag GmbH (kurz: EKV) bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und hat den Anspruch, alle international anerkannten Menschenrechte im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und aller damit verbundenen Geschäftsbeziehungen zu beachten und zu schützen. Der EKV fühlt sich damit neben dem eigenen, direkten Handeln auch für die gesamte Wertschöpfungskette ihrer Produkte und Dienstleistungen verantwortlich.

Wir setzen sowohl geltendes Recht als auch international anerkannte Standards in Bezug auf die Menschenrechte konsequent um. Dies gilt sowohl für die Ernst Klett Verlag GmbH als auch für alle ihre Tochternehmen.

Unser Handeln basiert auf den folgenden internationalen Richtlinien und Standards:

• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
• Internationaler Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
• Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
• Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN-CNC)
• Frauenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)
• Konventionen und Empfehlungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) zu Arbeits- und Sozialstandards
• Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Wie setzen wir diesen Anspruch konkret um?

Als Grundlage allen Handelns gelten für uns die Compliance-Richtlinien der Klett-Gruppe (verlinken auf die Compliance-Richtlinien).

Darauf aufbauend haben wir eine eigene „Richtlinie zu Menschenrechten“ (s.u.) verabschiedet, die die Grundlage für jedes Handeln des EKV und ihrer Mitarbeitenden bildet. Diese interne Richtlinie legt auch den Maßstab für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Dienstleistern entlang der gesamten Wertschöpfungskette fest.

Aufbauend auf dieser an unsere Mitarbeitenden gerichteten Richtlinie haben wir Beschaffungsstandards (s.u.) formuliert, auf denen zwingend alle Geschäftsbeziehungen beruhen. Diese Einkaufsstandards beinhalten die Mindestanforderungen an unsere Geschäftspartner. Das gilt unter anderem in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen unseren Geschäftspartnern, möglichen weiteren Lieferanten und Dienstleistern auf deren Seite und uns. Vor allem aber tragen wir dafür Sorge die Einhaltung der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltstandards in den Verantwortungsbereichen unserer Geschäftspartner und im Rahmen ihrer Lieferketten zu beachten.

Um sicherzustellen, dass wir alle potenziellen menschenrechtsbezogenen Risiken im Blick haben und dadurch einer Verletzung der Menschenrechte präventiv entgegenwirken können, führen wir jährlich eine Risikoanalyse durch. Diese beinhaltet sowohl unser eigenes direktes Handeln als auch alle von uns bezogenen Güter und Dienstleistungen. Aus dieser Risikoanalyse ergibt sich, ob und falls zutreffend an welchen Stellen wir besonderes Augenmerk auf unsere Lieferketten legen müssen. Ggf. erfolgt daraus auch eine Priorisierung der Themen. So können wir frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, um derartige Risiken abzustellen oder zumindest zu reduzieren. Ganz besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Themen:

• Verbot von Kinderarbeit und Schutz von Minderjährigen,
• Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei,
• das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und auf faire Entlohnung;
• Verbot von Diskriminierung und Recht auf Chancengleichheit sowie
• das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Zur Risikobewertung nutzen wir unter anderem länderspezifische und branchenspezifische international anerkannte Einstufungen.

In erster Linie versuchen wir dabei Einfluss auf die in unseren Lieferketten beteiligten Unternehmen zu nehmen. Sind die Risiken auf politische Rahmenbedingungen zurückzuführen, wird geprüft, ob eine Veränderung der betroffenen Lieferketten zu einer Risikoreduktion oder sogar zur vollständigen Vermeidung des Risikos führen könnte. Ist dies der Fall, wird die Lieferkette entsprechend angepasst.

Sollte es trotz aller Analysen und Maßnahmen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommen, so haben wir für entsprechende Meldungen eine zentrale Anlaufstelle unter klettnachhaltig[at]klett.de eingerichtet, die sowohl allen Mitarbeitenden der Ernst Klett Verlag GmbH als auch allen Externen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Wo lässt sich nachlesen, wie wir uns für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen?

Wir erstellen jährlich einen Bericht darüber, wie wir die Menschenrechte in unserem Unternehmen und zusammen mit unseren Geschäftspartnern einhalten. Nach Veröffentlichung kann dieser Bericht hier abgerufen werden und bleibt mindestens 7 Jahre lang frei einsehbar. Der Bericht beschreibt die potenziellen Risiken, unsere präventiven Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren, und gibt über evtl. aufgetretene Menschenrechtsverletzungen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten in direkter Verbindung mit den in diesen Fällen getroffenen Abhilfemaßnahmen entsprechende Auskünfte.

Wer ist für die Einhaltung und Umsetzung unserer Richtlinien und Maßnahmen verantwortlich?

Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der von uns erstellten Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz und zur Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten ist die Geschäftsführung der Ernst Klett Verlag GmbH. Sie prüft aktiv die Durchführung der regelmäßigen Maßnahmen, die in dieser Erklärung aufgeführt sind, sowie die Umsetzung der individuellen Maßnahmen zur Reduktion der von uns ermittelten Risiken und/oder der uns gemeldeten Verstößen gegen die Menschenrechte. Nach Prüfung des Berichts genehmigt die Geschäftsführung den jährlichen Risikobericht zur Einhaltung der Menschenrechte und stellt diesen der BAFA zur Verfügung.

Stuttgart, den 15.12.2022

Vorsitz der Geschäftsführung: Tilo Knoche
Geschäftsführerin: Dr. Sybille Tochtermann
Geschäftsführer: Dr. Michael Schlienz

Richtlinie Menschenrechte der Ernst Klett Verlag GmbH

Die Ernst Klett Verlag GmbH (kurz: EKV) als Bildungsmedienverlag sieht es als selbstverständlich an, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden zu jeder Zeit und an jeder Stelle und über alle Lieferketten hinweg zu respektieren und einzuhalten. Das bedeutet im Einzelnen:

Kinderschutz:

Unseren Kunden gegenüber sorgen wir dafür, dass die von uns bereitgestellten Lehrmedien frei von Inhalten sind, welche das Wohl, die Entwicklung oder die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährden oder beeinträchtigen können. Bei der Auswahl unserer Inhalte achten wir darauf, dass auch authentisches Material diesen Anforderungen entspricht.

Unseren Mitarbeitern gegenüber stellen wir sicher, dass im Rahmen unseres eigenen Betriebes keinerlei Kinderarbeit erfolgt. Wir prüfen bei jeder Einstellung – egal ob festangestellt oder als Aushilfe – ob das gesetzliche Mindestalter vorliegt. Bei der Einstellung Minderjähriger (z.B. im Rahmen von Ferienarbeit oder einer Berufsausbildung) halten wir die gesetzlichen Vorgaben für die Beschäftigung dieser Personen strikt und ausnahmslos ein.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass unsere Grundsätze zum Kinderschutz auch von ihnen und ihren Lieferanten umgesetzt werden. Das bedeutet, dass unsere Geschäftspartner auch bei ihren Lieferanten geeignete Maßnahmen zur Beachtung der Menschenrechte sicherstellen müssen.

Arbeitssicherheit und Gesundheit:

Unseren Mitarbeitenden gegenüber stellen wir sicher, dass an allen von uns betriebenen Standorten die Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden. An jedem Standort sind Sicherheitsbeauftragte (extern oder intern) eingesetzt, um die Belange des Arbeitsschutzes und der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz regelmäßig zu überprüfen und evtl. festgestellte Missstände abzustellen bzw. abstellen zu lassen. Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen durch sachverständige Personen sind für uns selbstverständlich. Außerdem wird jährlich eine aktualisierte Sicherheitsunterweisung als Online-Schulung bereitgestellt, welche alle Mitarbeiter jährlich durcharbeiten müssen.

Unsere Geschäftspartner verpflichten wir vertraglich dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen und international als Mindeststandard festgelegten Arbeitssicherheitsmaßnahmen an ihren Standorten und Produktionsstätten umzusetzen. Die Zulieferer unserer Geschäftspartner sind verpflichtet diese Mindeststandards ebenso umzusetzen. Bei unseren direkten Lieferanten überprüfen wir die Beachtung der Mindeststandards regelmäßig durch persönliche Besuche vor Ort.

Zwangsarbeit und Sklaverei:

Wir verurteilen jede Art der der Zwangsarbeit, der Sklaverei und des Menschenhandels. Dementsprechend sind solche Praktiken in unserem eigenen Betrieb ausgeschlossen und selbstverständlich vertraglich gegenüber unseren Geschäftspartnern über die gesamte Wertschöpfungskette hin verboten. Wir überprüfen das durch regelmäßige Besuche bei unseren Lieferanten und verpflichten diese vertraglich dazu, ihrerseits durch persönliche Kontrollen bei deren Zulieferer sicherzustellen, dass entsprechende Praktiken nicht zum Einsatz kommen.

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit:

Wir schränken die Freiheit sich zu vereinigen und/oder Gewerkschaften zu gründen oder diesen beizutreten zu keiner Zeit ein. Wir orientieren uns an verhandelten Tarifverträgen an allen Standorten. Jeder Standort hat einen eigenen Betriebsrat. Übergreifend gibt es für den Ernst Klett Verlag einen Gesamtbetriebsrat. Alle Mitarbeiter sind aufgerufen sich an den regelmäßigen Betriebsratswahlen zu beteiligen.

Faire Entlohnung:

Unseren Mitarbeitern garantieren wir eine faire und angemessene Entlohnung. Diese richtet sich nach den regelmäßig ausgehandelten Tarifverträgen, denn wir sind ein Unternehmen mit Tarifbindung.

Von unseren Lieferanten fordern wir vertraglich, dass ihre Mitarbeitenden an den jeweiligen Produktionsstandorten ebenfalls tariforientiert – je nach zuständiger Branche – vergütet werden. Gleiches gilt für die Lieferanten unserer Geschäftspartner. Wir fordern außerdem über die gesamten Lieferketten hinweg, dass zu keiner Zeit eine Entlohnung unter dem im jeweiligen Land geltenden Mindestlohn erfolgt. Gibt es einen solchen Mindestlohn in einem Land nicht, so muss die Entlohnung mindestens so hoch sein, dass auf Basis einer dort üblichen Vollzeitbeschäftigung die Ernährung der Familie möglich ist (Wohnen, Essen, Trinken, Befriedigung der Grundbedürfnisse) gewährleistet wird. Hierbei dürfen die Mindeststandards der UN bzw. der ILO nicht unterschritten werden.

Chancengleichheit:

Unseren Kunden gegenüber verpflichten wir uns, dass unsere Produkte, soweit es technisch möglich und sinnvoll ist, allen in gleichem Maße zugänglich gemacht werden. Wir arbeiten an der Barrierefreiheit unserer digitalen Produkte, kooperieren mit Partnern, welche unsere physischen Produkte für sehbehinderte Menschen nutzbar machen und entwickeln unsere Inhalte so, dass sie den unterschiedlichen Lernniveaus gerecht werden.

Diskriminierung jedweder Art lehnen wir strikt ab. Daher gestalten wir unsere Produkte in jeder Hinsicht neutral, also frei von politischen, religiösen, rassischen oder anderen diskriminierenden Vorurteilen oder Färbungen.

Innerhalb unseres Unternehmens unterstützen wir die Chancengleichheit aller Menschen. Es gibt keine Vorurteile gegenüber Menschen in Bezug auf deren Nationalität, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Alter, Familienstand, Behinderung oder anderer Merkmale. Wir bezahlen gleiche Löhne für vergleichbare Leistung.

Privatsphäre und Datenschutz:

Unseren Kunden gegenüber gewährleisten wir die strikte Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung. Personenbezogene Daten werde von uns nur im notwendigen Rahmen erhoben und gespeichert. Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Abwicklung entsprechend vertraglich und datenschutzrechtlich gestalteter Geschäftsbeziehungen. Aus keinem anderen Grund werden Kundendaten an Dritte weitergegeben. Zum Schutz der Daten und um Missbrauch zu verhindern haben wir alle erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen und unsere Systeme und Speicher zur Datenverarbeitung mit den aktuellen Schutzmechanismen ausgestattet. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst. Gleiches gilt selbstverständlich auch für alle personenbezogenen Daten unserer Mitarbeitenden. Wie es für Unternehmen unserer Größe erforderlich ist, haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten, der unsere Systeme und Datenschutzmaßnahmen unabhängig überprüft und uns entsprechende Reports zur Verfügung stellt.

Schutz des Lebensraumes:

Dem Schutz des Lebensraums der Menschen kommt bei uns eine besondere Bedeutung zu. Daher verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Informationen zur Nachhaltigkeit. Hier befinden sich alle Grundsätze der Ernst Klett Verlag GmbH in Bezug auf den Schutz unseres Planeten, unsere Umweltbilanz, unsere Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen und unser jährlicher Umweltbericht (#KlettNachhaltig).

Die vorstehenden Richtlinien und Grundsätze zu den Menschenrechten und deren Einhaltung im Rahmen des Geschäftsbetriebes der Ernst Klett Verlag GmbH werden regelmäßig überprüft. Dies erfolgt im Rahmen der jährlich durchzuführenden Risikoanalyse im Sinne des Sorgfaltspflichtengesetzes.

Stuttgart, den 15.12.2022

Vorsitz der Geschäftsführung: Tilo Knoche
Geschäftsführerin: Dr. Sybille Tochtermann
Geschäftsführer: Dr. Michael Schlienz

Beschaffungsstandards der Ernst Klett Verlag GmbH

Die Ernst Klett Verlags GmbH (kurz: EKV) ist eine der größten Bildungsmedienanbieter im Bereich der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland. Sie ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten, aber auch gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft bewusst, die sich auch durch ihre Aktivitäten in den verschiedenen Lieferketten ergibt. Besonderes Augenmerk muss hierbei auf den Einfluss auf die Umwelt und auf die Menschen innerhalb dieser Lieferketten gelegt werden. Nachhaltiges Handeln und die Übernahme von Verantwortung für die von EKV beauftragten Aktivitäten stehen daher an erster Stelle. Selbstverständlich werden hierbei auch alle gesetzlichen Vorgaben beachtet, und auf die EKV-Beschaffungsstandards angewendet. Die Grundsätze des UN Global Compact, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die UN-Konventionen über die Rechte des Kindes, die ILO-Konventionen, die Richtlinien der OECD für international agierende Unternehmen sowie die einschlägigen ISO-Normen der EU werden von uns beachtet und umgesetzt.

Die nachfolgenden Grundsätze bilden Mindeststandards und gelten bei allen Aktivitäten zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die Ernst Klett Verlag GmbH. Sie dienen neben der Sicherstellung wirtschaftlichen Vorgehens und Entscheidens bei allen Beschaffungsvorgängen der Absicherung des integren Handelns aller an den EKV-Lieferketten beteiligter Unternehmen und Personen. Ziel ist es, dass durch die Geschäftstätigkeit der Ernst Klett Verlag GmbH weder nachhaltige Schäden an der Umwelt entstehen noch Gesetze verletzt oder Menschenrechte in irgendeiner Form gefährdet oder verletzt werden.

EKV beschafft nicht alle Güter und Dienstleistungen selbst. Ein Teil der Beschaffungsaktivitäten wird durch Tochterunternehmen der Klett-Gruppe vorgenommen. Zu nennen sind hier die Klett Zentralen Dienste (KZD), die z.B. Dienstwagen, Büromaterialien, Kopierpapier, etc. beauftragt und bereitstellt. Das Gebäudemanagement wird vollständig durch die SKE-Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft mbH durchgeführt (inkl. Reinigung und Instandhaltung). Die Stuttgarter Verlagskontor GmbH ist für die Logistikleistungen der Verlage in der Klett-Gruppe und somit auch für EKV verantwortlich. Für diese Klett-Gesellschaften gelten die nachfolgend aufgeführten Beschaffungsstandards nicht. Dort werden eigene Beschaffungsstandards angewendet, welche diesen Standards jedoch sehr ähnlich sind.

Dies vorausgeschickt liegen allen Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Dienstleistern (nachfolgend: Geschäftspartner) die folgenden Grundsätze und Mindestanforderungen zu Grunde, die auch immer für alle evtl. eingesetzten Sublieferanten gelten und die jederzeit garantiert und eingehalten werden müssen.

Einhaltung der Gesetze (Compliance-Management):

Der Geschäftspartner muss jederzeit die geltenden Gesetze und Vorgaben einhalten (international, national und lokal). Er muss in seinem Unternehmen die Organisationspflichten zum Compliance-Management einhalten und ist selbst verantwortlich sich immer auf dem neusten Stand der Gesetzgebung zu halten sowie Änderungen termingerecht umzusetzen.

Vermeidung von Korruption:

EKV lehnt jede Form von Korruption oder Bestechung ab. Hieraus folgt, dass weder bei Anbahnung der Geschäftsbeziehung noch während des Bestehens der Geschäftsbeziehung und auch nicht nach deren Beendigung einem Unternehmens-Mitarbeiter persönliche Vorteile in irgendeiner Form versprochen oder verschafft werden dürfen, um seine Entscheidung zu Gunsten des Geschäftspartners zu beeinflussen. Hierunter fallen alle Arten von Geschenken soweit sie nicht im zulässigen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§37B EstG) liegen, Vergünstigungen, Reisen, Unterhaltungsangebote oder Geldzuwendungen. Einladungen zum Essen sind im Rahmen von geschäftlichen Treffen und Besprechungen zulässig, solange sie in angemessenem Rahmen stattfinden. Zu jeder Zeit gilt jedoch die strikte Trennung zwischen den Interessen des EKV und den privaten Interessen der Mitarbeitenden des EKV und des Geschäftspartners.

Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht):

Die Geschäftspartner von EKV achten den fairen Wettbewerb und halten die geltenden Gesetzte ein, die den Wettbewerb schützen und fördern (Kartellgesetzgebung). Damit verbieten sich jegliche Absprachen zwischen Wettbewerbern, welche Preise oder Konditionen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern beeinflussen, sowie alle Absprachen zwischen EKV und deren Mitbewerbern zu Beschaffungsfragen oder zur Preisgestaltung der EKV-Produkte und -Dienstleistungen.

Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen:

Die Einhaltung der Menschenrechte werden von den Geschäftspartnern des EKV respektiert und unterstützt. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher mindestens die nachfolgend aufgeführten Punkte:

• Der Geschäftspartner garantiert, dass es weder in seinem eigenen Betrieb noch in der Lieferkette seiner Lieferanten und Dienstleister Kinderarbeit gibt. Als Kind verstehen wir alle Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch dann, wenn in den Ländern, in denen sich Produktionsstätten des Geschäftsparts befinden Kinderarbeit gesetzlich gestattet ist oder dort geringere Altersgrenzen gelten.
• Zwangsarbeit und Sklaverei lehnt EKV grundsätzlich ab. Der Geschäftspartner garantiert, dass diese Praktiken weder bei ihm noch im Rahmen seiner Lieferketten zur Anwendung kommen.
• Der Geschäftspartner stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden seiner Lieferanten und Dienstleister das Recht haben, sich zusammenzuschließen oder Zusammenschlüsse zu gründen (z.B. Gewerkschaften), so dass sie gemeinsam ihre Interessen vertreten können. Vertreter solcher Zusammenschlüsse dürfen vom Geschäftspartner auf Grund ihrer Funktion nicht diskriminiert oder benachteiligt werden.
• Der Geschäftspartner muss seine Mitarbeitenden gleichberechtigt behandeln. Diskriminierung bei Einstellung, Entlohnung oder Vergünstigungen durch den Geschäftspartner – egal aus welchem Grund – darf zu keiner Zeit erfolgen.
• Der Arbeitsschutz wird weltweit in allen Betriebsstätten des Geschäftspartners und seiner Lieferanten und Dienstleister gemäß den örtlichen Bestimmungen, mindestens jedoch gemäß den ILO Mindestanforderungen umgesetzt. Sollte es keine lokalen Arbeitsschutzregelungen geben, so müssen die relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen den ILO-Mindeststandards entsprechen. Hierzu zählt unter anderem die Ausrüstung der Mitarbeitenden mit geeigneter Schutzkleidung, das Treffen von Maßnahmen zur Vermeidung von Verletzungen und das regelmäßige Durchführen von Sicherheitsunterweisungen gegenüber den Mitarbeitenden.

Anbieten geregelter Arbeitsverhältnisse:

Das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Geschäftspartners muss den jeweils lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen folgen. Hierzu gehört auch die Einhaltung aller Vorschriften einer evtl. vorhandenen Sozialgesetzgebung. EKV verbietet ausdrücklich das Aushebeln gesetzlicher Verpflichtung durch den Einsatz von Subunternehmern oder von Leiharbeit. Unabhängig von den lokalen Gesetzen und Vorschriften müssen jedoch mindestens folgende Standards erfüllt werden:

• Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden.
• Innerhalb einer Arbeitswoche gibt es in der Regel mindestens einen komplett arbeitsfreien Tag.
• Überstunden werden freiwillig gemacht, sofern es keine vertragliche Überstundenregelung gibt und sie müssen angemessen entlohnt werden.
• Die Vergütung der Arbeit muss mindestens dem lokal gültigen Mindestlohn entsprechen und darf nicht in Naturalien erfolgen.
• Gehaltskürzungen als Disziplinarmaßnahme finden nicht statt.
• Die Arbeitsbedingungen (Anzahl Stunden, Vergütung, Überstundenregelung, etc.) werden grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit schriftlich fixiert und vom Geschäftspartner und dem Mitarbeitenden unterschrieben.
• Gewalt am Arbeitsplatz findet grundsätzlich nicht statt. Jede Art von körperlicher Züchtigung, körperlicher Misshandlung oder von gezieltem psychischem Druck sind verboten.

Nachhaltiges Handeln und Wirtschaften:

EKV ist der Schutz der Umwelt ein besonderes Anliegen. Nachhaltigkeit ist daher ein wichtiges Thema in der Beschaffung bei EKV, das damit auch für alle Geschäftsbeziehungen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern muss daher folgendes gelten:

• Der Geschäftspartner und seine Lieferanten müssen die lokale Umweltgesetzgebung an ihren Standorten jederzeit und vollumfänglich einhalten.
• Jeder Geschäftspartner mit einer Rahmenvereinbarung mit EKV muss in der Lage sein die Emissionen, die im Rahmen seiner Leistungserbringung für den EKV entstehen zu berechnen oder zumindest näherungsweise zu bestimmen und auftragsbezogen zu melden.
• Jeder Geschäftspartner mit einer Rahmenvereinbarung mit EKV muss eine eigene Strategie zur Emissionsreduktion besitzen und umsetzen oder er muss bereit sein, im Rahmen der Jahresgespräche mit EKV umweltbezogene Ziele in Bezug auf alle physischen Produkte gemeinsam zu vereinbaren und im Nachgang auch umzusetzen. Diese Ziele können sich auf anstehende Investitionen, den Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder auch den Einsatz von Lieferanten und Dienstleistern beziehen.
• Der Einsatz von Gefahrstoffen wie z.B. Quecksilber oder verbotene Chemikalien gemäß des Stockholmer Übereinkommens von 2001 ist grundsätzlich untersagt. Die von REACH gelisteten Gefahrstoffe sind zu vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Umgang mit diesen Stoffen jederzeit sachgemäß und unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
• Abfälle müssen jederzeit fachgerecht behandelt, gelagert und entsorgt werden. Dies muss jederzeit auf Wunsch von EKV nachgewiesen werden können. Importieren und Exportieren gefährlicher Abfälle sind ebenso untersagt, wie das unerlaubte Entsorgen dieser Abfälle.
• Einwegplastik soll so weit wie möglich vermieden werden. Dies gilt vor allem in Bezug auf Einschweißfolien für den Paletten-Versand oder die Zwischenlagerung von Produkten und Produktteilen des EKV.

Datenschutz und Vertraulichkeit:

Datenschutz und Vertraulichkeit müssen jederzeit gewährleistet sein. Der Lieferant ist daher verpflichtet:

• Ein eigenes Datenschutz-Managementsystem (Datenschutzrichtlinien, regelmäßige Überprüfung der Einhaltung, ggf. Anpassung an technische Entwicklungen, regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, etc.) einzurichten und umzusetzen.
• Personenbezogene Daten der Mitarbeiter und Kunden des EKV sind entsprechend der Regelungen der DSGVO zu speichern und zu verarbeiten.
• Daten von EKV oder von den Kunden des EKV werden niemals an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies von EKV vorab schriftlich genehmigt oder beauftragt wurde.
• Alle Informationen, die der Geschäftspartner im Rahmen der Zusammenarbeit mit EKV erhält, sind jederzeit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Stuttgart, den 15.12.2022

Vorsitz der Geschäftsführung: Tilo Knoche
Alexander Wolff: Referatsleitung Produktion und Einkauf